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Chargeback bei Trading-Betrug – Erfahrungen und Tipps

Gestartet von RechtAnwalt_München · 01.02.2026 · 3.456 Aufrufe · 28 Antworten

RM
RechtAnwalt_München
01.02.26
Als Anwalt im Bereich Kapitalmarktrecht einige Tipps zum Chargeback: 1) Innerhalb 120 Tagen handeln 2) Alle Beweise sichern 3) Bei der Bank 'Unauthorized Transaction' angeben 4) Parallel Anzeige erstatten.
BO
BetrugsOpfer42
02.02.26
Hat bei mir bei der Sparkasse funktioniert! 2.500 EUR zurückbekommen nach 4 Wochen. Wichtig: schriftlich an die Reklamationsabteilung, nicht nur am Schalter.
HM
HannaMuenster
03.02.26
DKB hat mein Chargeback abgelehnt weil ich per Überweisung gezahlt habe. Nur bei Kreditkarte möglich?
RM
RechtAnwalt_München
03.02.26
@Hanna: Korrekt, Chargeback funktioniert primär bei Kreditkarte/Debitkarte. Bei Überweisung ist es schwieriger, aber eine Anzeige und anwaltliche Unterstützung können helfen. Bei Krypto-Zahlungen ist es leider fast unmöglich.

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